Welche Aufgaben übernimmt er?
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Am 3. Oktober 1997 gründete sich in Frankfurt am Main der Hessische Landesbehindertenrat.
Seine Aufgabe ist es, die Gesetzgebung ständig zu begleiten und die Verwaltungen des Landes in allen Bereichen zu beraten, die Menschen mit Behinderungen betreffen.
Er vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderungen sowohl gegenüber den Körperschaften des Landes Hessen als auch in der Öffentlichkeit im Sinne einer stärkeren Selbstbestimmung und Eigenständigkeit bei der Teilnahme am Leben unserer Gesellschaft.
Im Mittelpunkt stehen dabei die Bereiche: Verkehr, Bauen und Wohnen, Kommunikation und Information, Schule, Ausbildung, Arbeit, Freizeit, Kultur, Wissenschaft, Sport, ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen und die soziale Sicherung.
Besonders berücksichtigt werden die Belange von Frauen und Kindern mit Behinderungen.
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