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Stellungnahme des CIV HRM e.V.

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GdB 80 versprochen. GdB 100 soll bleiben.
Noch kann die Landesregierung ihren Wortbruch korrigieren.

Am Mittwoch, 2. September 2026, wird der Hessische Landtag unter TOP 10 ab etwa 16 Uhr in erster Lesung über das „Gesetz zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen", Drucksache 21/5075, beraten.

Der Titel verspricht mehr Teilhabe. Beim Gehörlosengeld soll jedoch die bestehende Ungleichbehandlung bis 2033 fortgeschrieben werden. Geradezu zynisch klingt es für uns Betroffene, wenn die Ministerin in der hauseigenen Pressemitteilung das Wort „zunächst" verwendet bei einem Gesetz was bis 2033 gelten wird!

Besonders deutlich steht der Widerspruch im Gesetzentwurf selbst: Die Landesregierung bestätigt, dass die Forderung nach Gehörlosengeld für Menschen mit Merkzeichen GL und GdB 80 oder 90 vom Koalitionsvertrag gestützt wird. Dort war ausdrücklich vorgesehen, das Gehörlosengeld bereits ab GdB 80 zu gewähren.

Nun soll es bei GdB 100 bleiben. Als entscheidenden Grund nennt die Landesregierung „erhebliche Mehrausgaben", die angesichts der Haushaltslage nicht tragbar seien.

Aber wie hoch sind diese Mehrausgaben überhaupt? Genau diese Zahl bleibt die Landesregierung bislang schuldig.
Die verfügbaren statistischen Daten sprechen jedenfalls dafür, dass wir über wenige hundert möglicherweise zusätzlich anspruchsberechtigte Menschen reden. Solange die Landesregierung keine eigene belastbare Berechnung vorlegt, gehen wir deshalb von einem zusätzlichen Aufwand in einer mittleren sechsstelligen Größenordnung pro Jahr aus.

Wir fordern die Hessische Landesregierung auf: Legen Sie die Zahlen auf den Tisch. Wie viele Menschen in Hessen besitzen das Merkzeichen GL und einen GdB von 80 oder 90? Wie viele davon wären tatsächlich zusätzlich anspruchsberechtigt? Und welche jährlichen Mehrkosten entstehen daraus?

Wer gegenüber Menschen mit Behinderungen erklärt, die Umsetzung eines eigenen Koalitionsversprechens, die Achtung des Art. 3 GG und die Umsetzung der UN-BRK sei finanziell „nicht tragbar", muss diese Behauptung mit Zahlen belegen.

Noch schwerer wiegt für uns die grundsätzliche Frage: Das Merkzeichen GL bestätigt bereits eine spezifische, außerordentlich schwere Hör- und Kommunikationsbehinderung. Warum soll ein gehörloser Mensch mit Merkzeichen GL und GdB 80 beim Gehörlosengeld anders behandelt werden als ein gleichermaßen gehörloser Mensch mit Merkzeichen GL und GdB 100? Wie gehörlos muss man sein, um in Hessen Gehörlosengeld zu bekommen?

Die Regierung stellt zudem eine völlig sinnfreie Behauptung auf, nach der „mit einem höheren GdB in der Regel ein höherer Teilhabebedarf einhergeht." Wer auch immer die Regierung bei diesem Gesetz berät, hat von der Lebenswirklichkeit der betroffenen Personengruppe keinerlei Ahnung!

Der CIV HRM e.V. fordert deshalb: Korrigieren Sie den Gesetzentwurf. Halten Sie Ihr Versprechen. Setzen Sie mindestens GdB 80 um – konsequenter wäre das Merkzeichen GL als entscheidendes Kriterium.

Die Gleichbehandlung nach Art. 3 GG und die Verpflichtungen der UN-BRK dürfen nicht für einen bislang nicht einmal bezifferten Haushaltsposten zur Disposition gestellt werden. Die Regierung hat sich nicht einmal die Mühe gemacht, unserer ausführlichen juristischen Stellungnahme inhaltlich etwas zu entgegnen.

Wir wollen etwas viel Grundsätzlicheres: Wir wollen ausdrücklich, dass Hessen Gleichbehandlung nicht nur verspricht, sondern praktiziert.

Und deshalb appellieren wir an die Abgeordneten aller demokratischen Fraktionen:

Verkaufen Sie nicht die Seele des Grundgesetzes und der UN-BRK für einen Haushaltsbetrag, dessen tatsächliche Höhe die Landesregierung bislang nicht einmal transparent beziffert hat.

Halten Sie Wort. Prüfen Sie GdB 80. Besser noch: Machen Sie das Merkzeichen GL zum entscheidenden Kriterium. Gleich gehörlos darf nicht länger ungleich behandelt werden.

An unsere Mitglieder und alle Interessierten: Verfolgt am 2. September ab etwa 16 Uhr die erste Lesung live – oder später auf YouTube.
Hört genau hin, wie begründet wird und vom wem, warum aus dem versprochenen GdB 80 nun wieder GdB 100 werden soll. Und wenn Ihr mögt, schreibt gerne den beiden Unterzeichnenden dieses Gesetzentwurfes Eure geschätzte Meinung.

Noch kann aus einem gebrochenen Versprechen eine politische Korrektur werden.

Michael Schwaninger
Vorsitzender CIV HRM e.V.

#taubundtrotzdemhoeren #civhrm #cochleaimplantat #LGlGG #Gehörlosengeld 

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