Am Mittwoch, den 20.05.2026 bringt die SPD im Hessischen Landtag als Setzpunkt einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU und SPD ein unter dem Titel:
„Konsequenzen aus der historischen Sprachdeprivation gehörloser und hörgeschädigter Menschen in Hessen – Förderung, Anerkennung und Sicherung barrierefreier Sprachzugänge"
Link siehe: https://starweb.hessen.de/cache/DRS/21/9/04419.pdf
Als Vorsitzender des Cochlear Implant Verband Hessen-Rhein-Main e.V. (CIV HRM e.V.) begrüße ich ausdrücklich, dass der Hessische Landtag die historischen Verletzungen, Benachteiligungen und Folgen von Sprachdeprivation gehörloser und hochgradig hörgeschädigter Menschen anerkennt. Viele Betroffene früherer Generationen haben massive Einschränkungen ihrer Bildungs-, Kommunikations- und Teilhabechancen erlebt. Diese Erfahrungen verdienen Respekt, Sichtbarkeit und konkrete Unterstützung. Ebenso wichtig ist die Sicherung von Teilhabe und barrierefreier Kommunikation für gehörlose Menschen und Nutzerinnen und Nutzer der Deutschen Gebärdensprache (DGS).
Gleichzeitig vertreten wir als CIV HRM e.V. überwiegend lautsprachlich orientierte Erwachsene sowie Eltern hörgeschädigter Kinder, die heute meist mit Cochlea Implantat, Hörgeräten oder anderen modernen Hörhilfen versorgt werden. Die Lebensrealität dieser Familien unterscheidet sich vielfach grundlegend von der früherer Generationen.
Durch das flächendeckende Neugeborenen-Hörscreening (seit 2003 in Hessen eingeführt), moderne Diagnostik, frühe Versorgung und therapeutische Unterstützung können schwere frühkindliche Sprachdeprivationen heute häufig verhindert oder deutlich reduziert werden. Genau deshalb muss der politische Schwerpunkt aus unserer Sicht künftig noch stärker auf Prävention, Früherkennung und frühestmöglicher Förderung liegen.
Dazu gehören:
- die dauerhafte Sicherung und Qualitätskontrolle des Neugeborenen-Hörscreenings,
- eine ausreichende Ausstattung aller Geburtskliniken mit modernen Screening-Geräten,
- fachlich geschultes Personal zur Durchführung des Screenings,
- schnelle Zugänge zu pädaudiologischer Diagnostik,
- wohnortnahe Frühförderung,
- ausreichende logopädische und therapeutische Angebote,
- sowie niedrigschwellige Unterstützung von Familien unmittelbar nach Diagnosestellung.
Entscheidend ist dabei aus unserer Sicht die bestmögliche Entwicklung von Sprache, Kommunikation und sozialer Teilhabe des einzelnen Kindes — orientiert an seiner konkreten Lebenswirklichkeit und Familiensprache.
Die große Mehrheit hörgeschädigter Kinder (95%) wächst heute in hörenden Familien auf. Viele Familien leben mehrsprachig, international und lautsprachlich orientiert. Eltern wünschen sich verständlicherweise, dass ihre Kinder mit Geschwistern, Großeltern, Freunden, Kita, Schule, Sportverein und später im Beruf möglichst selbstverständlich kommunizieren können.
Wir halten es deshalb für wichtig, Familien ohne ideologischen Druck zu begleiten. Nicht gesellschaftliche oder identitätspolitische Vorstellungen dürfen im Mittelpunkt stehen, sondern das einzelne Kind, seine Kommunikationsmöglichkeiten und seine soziale Einbindung.
DGS kann dabei für diese Menschen ein wichtiger Bestandteil von Teilhabe und Identität sein. Gleichzeitig brauchen andere Familien vor allem Unterstützung beim lautsprachlichen Erwerb, beim Umgang mit Hörtechnik, bei Inklusion, Höranstrengung und barrierefreier Kommunikation im Alltag.
Die Zukunft hörgeschädigter Menschen ist vielfältig. Sie braucht keine Gegensätze zwischen DGS, Lautsprache und moderner Hörtechnik, sondern pragmatische, individuelle und familienorientierte Lösungen.
Insoweit unterstützen wir die Initiative der beiden Fraktionen von CDU und SPD im Sinne des oben Gesagten, verbunden mit unserem ausdrücklichen Hinweis darauf, dass die anerkennenswerte Sprachdeprivation früherer Generationen gehörloser Menschen nur bedingt mit der Lebenswirklichkeit des Jahres 2026 zusammenhängt.
Bad Nauheim, 14.05.2026
Michael Schwaninger
Vorsitzender CIV HRM e.V.