Unter Leitung von MdL Dirk Bamberger und in den Räumen von Sinn & Wandel in Bornheim haben wir, gemeinsam mit verschiedenen weiteren Verbänden von und für Menschen mit Hörbehinderungen in Hessen, sowie Andreas Michael Winkel, dem hessischen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, zentrale Themen und Forderungen für die anstehende Novelle des Landesgehörlosengeldgesetzes (LGlGG) diskutiert, die 2026 verabschiedet werden soll.
📝 Novelle des LGlGG 2027 – Unsere Prioritäten
Für die Novelle des Hessischen Landesgehörlosengeldgesetzes (LGlGG), gültig seit 2021 bis Ende 2026, setzen wir uns für folgende zentrale Anpassungen ein:
1. Fokus auf das Merkzeichen GL – statt GdB
- Der bisher erforderliche Grad der Behinderung (GdB = 100) soll entfallen.
- Künftig soll allein das Merkzeichen „Gl" (Gehörlosigkeit) im Schwerbehindertenausweis genügen, denn es belegt für sich genommen bereits den relevanten Hörstatus (gehörlos) der Betroffenen.
- Das betrifft vor allem lautsprachlich orientierte (spätertaubte) Hörgeschädigte, die grundsätzlich – ohne weitere Beeinträchtigungen - keinen GdB von 100 erreichen, aber dennoch erhebliche sprachlich-kommunikative Bedürfnisse haben und vermeidet somit Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten, die im heutigen Gesetz gegeben sind.
2. Niedrigschwelliger Zugang zum Gehörlosengeld
- Das aktuelle Formularwesen ist komplex und in Fachsprache gehalten. Wir fordern:
- Leichte Sprache für alle Formulare und Erklärmaterialien
- Vereinfachte barrierefreie Online-Verfahren, insbesondere beim Landeswohlfahrtsverband (LWV)
3. Barrierefreie Folge- und Kontrollprozesse
- Regelmäßige Überprüfungen durch den LWV sollen:
- wenn möglich wegfallen, z.B. wird regelmäßig geprüft, ob der/die Betroffene noch lebt!
- digital, interaktiv und ohne massive Formalanforderungen stattfinden
- und dabei barrierefreies Kommunizieren und Dokumentieren ermöglichen.
4. Keine Anrechnung auf andere Sozialleistungen
- Die ursprüngliche Idee des Gehörlosengeldes war und ist eine anrechnungsfreie Leistung zur Deckung behinderungsbedingter Mehraufwendungen, die Praxis war bisher leider anders, daher:
- Fordern wir eine Klarstellung im Gesetz, dass das Gehörlosengeld für alle verbindlich anrechnungsfrei bleibt.
Aus Sicht des CIV HRM e.V. wurde beim 9. Runden Tisch somit ein wichtiger Konsens erzielt, der uns hoffen lässt, dass die anstehende Novelle sich in die richtige Richtung bewegt! Zentral ist und bleibt dabei:
➡️ Verzicht auf den GdB als Anspruchsgrundlage, stattdessen primärer und anspruchsbegründender Fokus auf das Merkzeichen GL.
Im Fokus des 9. Runden Tisches standen des Weiteren:
✅ Anerkennung der Sprachdeprivation bei gehörlosen Menschen durch staatliche Fehlsteuerungen an hessischen Förderschulen Hören in der Vergangenheit
✅ Gebärdensprache als Wahlfach an Regelschulen und deren Umsetzung
✅ Inklusive Beschulung hessischer hörgeschädigter Schüler*innen und der daraus abgeleiteten Notwendigkeiten
✅ Angemessene Sozialberatung für gehörlose Menschen in Hessen
Ein herzliches Dankeschön an Andreas Michael Winkel, der sich ausführlich die Zeit genommen hat, mit uns über die Themen zu sprechen, die für hörbehinderte Menschen in Hessen aktuell entscheidend sind. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit!
Michael Schwaninger
Vorsitzender CIV HRM e.V.
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